Corona - Radfahrerklub

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Infektionsschutzkonzept  des Radfahrerklub Solidarität 1895 Gera e.V.

1. Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Infektionsschutzkonzept im Verein ist deren 1. Vorsitzender gemeinsam mit dem Vorstand.
2. Beim Sporttreiben im Verein gibt es vorerst nur Radwandern. Die anderen Breitensportdisziplinen wie Tischtennis, Gymnastik u.a. werden ausgesetzt.
3. Beim Treff der Sportler vor dem Start zur Begrüßung wie auch bei der Verabschiedung sind bisherige Rituale (Hand geben, Umarmen u.a.) untersagt!
4. Mindestabstand von 2m und die Hinweise des Robert-Koch Instituts sind einzuhalten.
5. Mitgliedern mit Corona-Symptomen, Infizierte oder welchen aus Risikogebieten ist die Teilnahme verboten. Das gilt bis auf Weiteres auch für Gäste des Vereins.
6. Wie bisher gibt es Leistungsgruppen (C, B, AB). Die Zahl der Fahrer ist vorerst auf 10 (+Fahrtenleiter) begrenzt. Bei mehr Teilnehmern ist eine zusätzliche Gruppe zu bilden.
7. Für die Leistungsgruppen gibt es unterschiedliche Startorte: C-Pavillon Orangerieplatz (wie bisher), B-Eingang Küchengarten (Orangerie), AB-Skulptur (vor Turnhalle Otto Dix Schule), um größere Ansammlungen von Sportlern zu vermeiden.
8. Für jede Tour ist ein Fahrtenleiter festzulegen. Er ist für die Belehrung der Mitfahrer entsprechend der aktuellen Erfordernisse, deren schriftliche Anerkenntnis auf der Teilnehmerliste, die Fahrweise der Gruppe und Einhaltung der Infektionsregeln verantwortlich. Ggf. wird er vom letzten Mann unterstützt.
9. Die Teilnehmerliste (Termin, Ort, Strecke, Name + Unterschrift der Fahrer), die es bei jeder Tour gibt, bestätigt der Fahrtenleiter und rechnet diese ab.
10. Die Radwanderfahrten finden entsprechend der Übergangsregeln Breitensport vom Bund Deutscher Radfahrer in Abstimmung mit den Vorgaben des DOSB, LSB und Stadtsportbundes statt. Beim Radwandern im öffentlichen Raum ist auf ausreichend Abstand zu achten. Das bedeutet: Kein Windschattenfahren! Frühzeitiges Ausscheren beim Überholen anderer Mitfahrer oder fremder Radfahrer! Spucken und Schnäuzen während der Fahrt ist zu unterlassen! Es ist versetzt hintereinander zu fahren! Dies dient auch zur Sturzvorbeugung „Je weiter die Distanz, desto sicherer“.
11. Während der Touren hat jeder Teilnehmer Hygienemittel (Mund- und Nasenschutz, Einweghandschuhe, Papiertücher) mit sich zu führen. Der Fahrtenleiter hat zusätzlich auch Desinfektionsmittel bei sich.
12. Das Infektionsschutzkonzept ist auf der WEB-Seite des Vereins veröffentlicht.
13. Die Teilnehmerliste geht nach Beendigung der Fahrt sofort an den Sportwart. Bei Verdachtsfällen werden dem Gesundheitsamt die erforderlichen persönlichen Daten vom Verein zur Verfügung gestellt.
14. Bei sonstigen Zusammenkünften im Verein (Versammlungen, Schulungen, Feiern) werden die Distanzregeln (Mindestabstand, kein Körperkontakt) beachtet.
15. Vom Vorstand des Vereins werden Verantwortliche bestimmt, die die Verhaltens- und Hygieneregeln kontrollieren. Bei Zuwiderhandlungen können innerhalb des Vereins Fahr- oder Teilnahmeverbote ausgesprochen werden.

Gera, den 21.05.2020



Eckhard Melzer, 1.Vorsitzender RFK Solidarität 1895 Gera
(Beschluss der Vorstandsitzung am 20.05.2020)



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